Hallux rigidus
Unter Hallux rigidus (starrer großer Zeh) wird die Arthrose im Großzehengrundgelenk (GZGG = Metatarsophalangealgelenk I = MTP-I-Gelenk) verstanden.Wie bei jeder Arthrose versucht der Körper den Druck auf eine größere Fläche zu verteilen, weshalb vor allem dorsal des ersten Metatarsalköpfchens typische osteophytäre Ausziehungen entstehen. Diese „Pseudoexostosen“ führen zu einer schmerzhaften Bewegungseinschränkung in der Dorsalextension und zu einem Schuhkonflikt. Durch den steten Schuhdruck kommt es zu Schmerzen und rezidivierenden Entzündungen mit Bursitiden. Diese Schmerzen werden meist schon vor den typischen Arthroseschmerzen des Gelenkes wahrgenommen. In weiterer Folge kommt es zu einem pathologischen Gangbild, weil aufgrund der Schmerzen nicht mehr über das GZGG abgerollt wird. Dies kann zusätzlich zu weiterführenden Pathologien wie etwa Metatarsalgien führen.
Ursachen
Männer leiden häufiger als Frauen am Hallux rigidus. Das Grosszehengrundgelenk ist großer Belastung ausgesetzt, die im Laufe der Zeit zu einer Arthrose führen kann. Mögliche weitere Ursachen für die Gelenkschädigung sind Unfälle, eine genetische Neigung, eine starke Fehlstellung sowie Entzündliche Gelenkserkrankungen (z.B. Gicht)
Symptome
Neben der schmerzhaften Druckstelle über der Pseudoexostose kommt es durch die Abweichung des ersten Mittelfussknochens zu einer Verbreiterung des gesamten Vorfusses und zu einem zunehmenden Schuhkonflikt.
Da die Lastaufnahme durch den ersten Mittelfußknochen abnimmt kann es in weiterer Folge auch zu Schmerzen unter den restlichen Mittelfussköpfchen im Bereich des Fussballens (Transfermetatarsalgie) kommen. Zudem können die Kleinzehen verdrängt (durch Großzehe) und zu sogenannten Hammerzehen führen. Eine fortgeschrittene Fehlstellung kann schliesslich auch in einer Arthrose des Grosszehengrundgelenks enden.
Sollten Sie über mehrere Wochen an diesen Beschwerden leiden, empfiehlt sich eine ärztliche Konsultation.
Diagnostik
Die Diagnostik erfolgt mittels klinischer Untersuchung des gesamten Fußes und zusätzlich konventionell-radiologischer Bildgebung des Vorfußes. Per Definition liegt ein Hallux valgus bei einem Hallux-valgus-Winkel >15° vor.
Konservative Behandlungsmöglichkeiten
Die beginnende Hallux-valgus-Fehlstellung kann durch Kräftigung des M. abductor hallucis mit Fußgymnastik, Schwellstrom unter gleichzeitiger Verwendung von adäquatem Schuhwerk zumindest prolongiert werden. In jedem Fall ist die Verwendung von Schuhen mit ausgeprägter Spitze und hohem Absatz zu vermeiden. Auch zu weiche Schuhe, die seitlich keine Stabilität geben, sind kontraproduktiv. Sinnvoll ist hingegen das Gehen auf Naturboden (Kiesel, Gras) zur muskulären Stimulation. Die im fortgeschrittenen Stadium vorliegenden Transferbelastungen auf die Strahlen II–IV mit Spreizfußdeformität können durch Verwendung von
orthopädischen Einlagen mit retrokapitalem Metapolster entlastet werden, was die Schmerzen lindern kann. In fortgeschritteneren Stadien kann dies mit Zurichtungen am Schuh im Sinne einer Abrollwiege sowie Abstützung auch im tarsometatarsalen Bereich durch exakte Fußbettung erfolgen. Prinzipiell erscheint nahezu jeder Fuß konservativ versorgbar, wobei das Limit in der Konsequenz der Versorgung und der Akzeptanz des Patienten liegt.
Operative Behandlungsmöglichkeiten
Es existiert eine Vielzahl von Operationsverfahren für die Behandlung des Hallux-valgus-Komplexes. Dies sowie der oft nicht vergleichbare Anspruch unterschiedlicher Operationstechniken führen zum Wunsch einer schematischen Erfassung von Deformität und Operationsindikation. Dem hat eine Konsensus-Konferenz der österreichischen Gesellschaft für Fußchirurgie Rechnung getragen und einen nachvollziehbaren Behandlungs-Algorithmus erarbeitet.
Welches operative Verfahren durchgeführt wird ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
1. Hallux-Valgus-Winkel (Fehlstellung)
2. Intermetatarsaler Winkel (Winkel zwischen 1. Und 2. Mittelfußknochen)
3. Beweglichkeit des ersten TMT-Gelenks - übermässige Beweglichkeit vorhanden?
4. Arthrose im Grosszehengrundgelenk bereits vorhanden?
Grundsätzlich beinhaltet das operative Verfahren meist eine Osteotomie (Durchtrennung des Knochens) und Verschiebung des ersten Mittelfussknochens. Jedoch können zusätzliche Pathologien (Grosszehengrundglied/TMT-Überbeweglichkeit/Arthrose Grosszehengrundgelenk) auch weitere Massnahmen und/oder Versteifungen notwendig machen. Dies wird mit den Patient:innen anhand ihrer Pathologie genau erläutert und individuell besprochen.